In unserem HoorayHR-Tool bieten wir die Möglichkeit, Spesenabrechnungen einzureichen, zu genehmigen und zu bearbeiten. Es ist wichtig, den Unterschied zwischen der Genehmigung und der Verarbeitung eines Antrags zu verstehen. Im Folgenden erklären wir, was jeder dieser Begriffe bedeutet:
Genehmigen
Wenn KollegInnen einen Antrag einreichen, muss dieser geprüft und genehmigt werden, bevor er bearbeitet wird. Eine Teamleitung oder ein Administrator hat die Befugnis, einen eingereichten Antrag zu genehmigen. Die Genehmigung bedeutet, dass die beantragten Ausgaben geprüft und als gültig im Sinne der Unternehmensrichtlinien befunden wurden.
Sobald ein Antrag genehmigt ist, wird er für die weitere Bearbeitung vorbereitet.
Verarbeiten
Die Verarbeitung eines Antrags geht einen Schritt weiter als nur die Genehmigung. Wenn ein Administrator die Integration mit einem Buchhaltungspaket aktiviert hat, kann er oder sie auch Ansprüche verarbeiten.
Bei aktiver Integration werden verarbeitete Anträge automatisch an das verknüpfte externe Buchhaltungspaket weitergeleitet. Dieser Prozess stellt sicher, dass die Finanzinformationen nahtlos zwischen HoorayHR und dem Buchhaltungssystem des Unternehmens synchronisiert werden.
Diese Funktion ("Verarbeitung") steht nur Administratoren, nicht aber Teamleitern zur Verfügung.
Wenn kein Buchhaltungspaket angebunden ist, kann die Bearbeitung von Forderungen trotzdem erfolgen, wenn auch auf manuelle Art und Weise. In diesem Fall dient der Bearbeitungsprozess dazu, verwaltungstechnisch nachzuvollziehen, welche Forderungen bereits bearbeitet und vollständig abgerechnet wurden, auch wenn sie noch nicht an ein externes Buchhaltungssystem weitergeleitet wurden.
Schlussfolgerung
Kurz gesagt, während die Genehmigung eines Antrags der erste Schritt ist, um seine Gültigkeit zu bestätigen, bedeutet die Bearbeitung, dass die genehmigte Ausgabe an das Buchhaltungssystem zur weiteren finanziellen Bearbeitung oder zur manuellen administrativen Bearbeitung weitergeleitet wird, je nach den Einstellungen des Unternehmens.